Regeln für Gäste und Nutzer auf dem Schießstand Röspe

Allgemeines

Rettungswege zum Büchsen- sowie zum Flintenstand müssen freigehalten werden. Das heißt, dass vor der Eingangstür zum Büchsenstand (braune Tür) und an der unteren Einfahrt zum Skeetstand (Schranke) nicht geparkt werden darf.

Auf allen Schützenständen und dem angrenzenden Schießstandgelände gelten die DJV-Schießstandordnung sowie unsere eigene Schießstandordnung, die im Aufenthaltsraum aushängt.

Nicht zugelassene Schießübungen sind grundsätzlich verboten!

Auf dem Schießstand dürfen nur Personen schießen, die einen gültigem Jagdschein oder einen aktuellen Versicherungsnachweiß vorzeigen können. Aus den Versicherungsunterlagen muss hervorgehen, dass das Schießen auf Schießständen versichert ist. Diese Unterlagen sind vor Schießbeginn der Standaufsicht vorzuzeigen.

Jugendlichen zwischen dem 14. und 18. Lebensjahr darf das Schießen mit Waffen bis zu einem Kaliber von 5,6 mm und einer Mündungsenergie von höchstens 200 Joule erlaubt werden. Außerdem muss ein Sorgeberechtigter sein schriftliches Einverständnis gegeben haben. Das entsprechende Schriftstück ist der diensthabenden Standaufsicht vorzulegen.

Jugendlichen unter 14 Jahren ist das Schießen grundsätzlich nicht erlaubt.

Jugendliche, die das 14 Lebensjahr vollendet haben, dürfen in der Ausbildung zum Jäger mit Jagdwaffen schießen, wenn ein Sorgeberechtigter und der Ausbildungsleiter ihr schriftliches Einverständnis gegeben haben. Das entsprechende Schriftstück ist der diensthabenden Standaufsicht vorzulegen.

Langwaffen und Flinten dürfen nur ohne Futteral und ohne Gewehrriemen und mit offener Kammer (bei kombinierten Waffen und Flinten geknickt/gebrochen) mit in den Aufenthaltsraum sowie auf die Schützen und Flintenstände verbracht und abgestellt werden.

Kurzwaffen hingegen müssen bis auf den Schützenstand in einem verschlossenen Transportbehältnis transportiert werden.

Jeder Gast hat sich vor dem Schießen in die dafür ausgelegte Liste einzutragen.

Jegliches Schießen auf dem gesamten Schießstand darf nur unter Anwesenheit einer diensthabenden Standaufsicht erfolgen. Keiner fängt ohne Aufsicht an zu schießen!

Muss die diensthabende Standaufsicht den Schützenstand oder Flintenstand aus irgendwelchen Gründen verlassen, ist das Schießen sofort einzustellen.

Sollte aus irgendwelchen Gründen eine Standaufsicht an dem Schießtag ausfallen, bleibt eine Schießabteilung an dem Schießtag geschlossen. Das gilt auf den Büchsen- sowie auf den Flintenständen gleichermaßen.

Vor dem Schießen hat der Gast der Standaufsicht eine Schießmarke zu übereichen oder muss diese an der vorgesehenen Stelle (Nagelbrett) platzieren.

Beim Schießmarkenkauf muss der Gast den LJV oder DJV – Mitgliedsausweis vorzeigen um die ermäßigten Preise als Mitglied zu bekommen. Gleiches gilt beim Rabattsystem. Kann eine Mitgliedschaft im LJV oder DJV nicht nachgewiesen werden, muss der Gast den höheren Preis als Nichtmitglied bezahlen.

Die dazugehörige Gebührenverordnung von Januar 2023 hängt im Aufenthaltsraum und auf dem Skeetstand aus.

Wenn minderjährige Kinder mit auf den Schießstand gebracht werden, müssen diese auch von den Sorgeberechtigten beaufsichtigt werden. Es geht nicht, dass die Sorgeberechtigten sich am Schießen beteiligen und die Kinder ohne Aufsicht auf dem Schießstand umherlaufen.

Sollten Gäste Unterricht, Schulung, Einführung ins Büchsen- oder Flintenschießen wünschen, ist das während des öffentlichen Schießens nur im begrenzten Rahmen möglich. Das heißt: Sollten noch Gäste warten oder anstehen, ist die Schulung, Einführung oder der Unterricht nicht möglich. Dann muss der Gast entweder warten oder einen Sondertermin für sich buchen.

Läufe und Mündungen müssen immer Richtung eines Kugelfanges zeigen, niemals jedoch auf Personen.

Es darf nur unmittelbar vor der Schussabgabe durchgeladen, entsichert und eingestochen werden.

Der Standaufsicht muss angesagt werden, wie viele Patronen sich im Magazin befinden und wie viele Schüsse der Schütze hintereinander wegschießen will.

Nach dem Beenden des Schießens sind die Waffen sofort zu entladen und zu öffnen. Während des Schießens herrscht absolutes Alkoholverbot, außerdem besteht auf den Schützenständen Rauchverbot!!

 

Büchsenstände

Aufenthaltsraum

Anschlagübungen, Reparaturen sowie das Putzen und Einölen der Waffen und Waffenteilen sind im Aufenthaltsraum verboten.

Alle Waffen haben in dem Waffenständer zu stehen und dürfen nicht auf den Tischen herumliegen.

Sollten im Aufenthaltsraum Speise und Getränke verzehrt werden, müssen die Tische und der Aufenthaltsraum anschießend wieder sauber verlassen werden.

 

Laufender Keiler

Das mehrfache Schießen mit Flintenlaufgeschossen auf den laufenden und stehenden Keiler ist von allen Meterbegrenzungen (5 m, 25 m, 50 m) aus verboten! Lediglich erlaubt ist der einzelne Kontrollschuss mit einem Flintenlaufgeschoss (z.B. aus einer kombinieten Waffe) zur Feststellung der Treffpunktlage auf den mittig stehenden Keiler. Allerdings ist das geplante Vorhaben mit der Standaufsicht abzusprechen, damit evtl. eine alte Wildscheibe aufgehängt werden kann.

Auf dem Schützenstand des laufenden Keilers dürfen während des Schießens nur ein Schütze und die Aufsicht anwesend sein.

Selbstladebüchsen sind nur mit Hülsenfangsack erlaubt! Hülsenfangsack kann gegen eine Gebühr von 1 Schießmarke ausgeliehen werden.

Das Schießen mit der Kurzwaffe auf 50 m ist vom laufenden Keiler Stand aus verboten.

Das Laden von Schrotpatronen und Flintenlaufgeschossen in kombinierten Waffen zum Ein- und Kontrollschießen ist verboten.

Schüsse in die Deckung werden mit 80 Euro geahndet.

Die diensthabenden Standaufsichten genießen auf dem Schießstand Hausrecht und sind somit auch befugt, Personen im Fall von Regelverstößen vom Stand zu verweisen.

 

50 m und 100 m Bahnen

Auf dem 50 m und 100 m Schützenständen dürfen nur vier Schützen und die Aufsicht anwesend sein.

Das Schießen mit Selbstladebüchsen ist auf allen Büchsenständen nur mir Hülsenfangsack erlaubt. Hülsenfangsack kann gegen eine Gebühr von 1 Schießmarke ausgeliehen werden.

Sollten der erste Schuss nicht auf der Ziel- oder Wildscheibe sein, ist das Schießen unverzüglich zu beenden. Es wird dann sofort von Standaufsicht kontrolliert, wo der Schuss eingeschlagen sind. Schüsse/Geschosse lösen sich nicht in Luft auf.

Bei neu montierten Zielfernrohren dürfen die ersten Schüsse zur Ermittlung der Treffpunktlage ausnahmslos nur auf den mittig stehenden Keiler auf 50 m (Keiler Stand) absolviert werden. Bei zufriedenstellendem Ergebnis darf danach die 100 m Bahn benutzt werden.

Das Schießen mit Flintenlaufgeschossen auf dem 50 m und 100 m Büchsenständen ist verboten.

Das Laden von Schrotpatronen und Flintenlaufgeschossen in kombinierten Waffen zum Ein- und Kontrollschießen ist auf allen Büchsenständen verboten.

Mündungsbremsen müssen bei mehrfachen Schießen wegen extremer Rauchentwicklung entfernt werden!

Das Umstellen der Schießbahnen (3 und 4) von 100 m auf 50 m und umgekehrt, hat nur von einer geschulten Standaufsicht zu erfolgen.

Das Schießen auf den 100 m Bahnen mit offener Visierung ist ausdrücklich verboten!

Das Schießen mit Kurzwaffen auf der 50 und 100 m Bahnen ist verboten.

Bewegungsenergie max. 7.000 Joule Eo.

Die Verwendung von Geschossen mit Hartkern, Leucht-, Brand- oder Sprengsatz ist verboten.

Schüsse in die Deckung kosten 80 Euro. Schüsse in die Scheibentransportanlagen kosten 400 Euro.

 

Kurzwaffenstand

Kurzwaffenschießen ist besonders gefährlich und bedarf erhöhter Aufmerksamkeit!

Sollte sich die diensthabende Standaufsicht nicht zutrauen das Kurzwaffenschießen abzuhalten, ist das ok. Es besteht keine Pflicht dem Gast gegenüber das Kurzwaffenschießen zu ermöglichen.

Die Kurzwaffe muss bis auf den Schützenstand in einem verschlossenen Transportbehältnis verbracht werden.

Auf dem Kurzwaffenstand dürfen höchstens fünf Schützen und die Aufsicht anwesend sein.

Der Betrieb am laufenden Keiler (Schießnachweise) geht dem Kurzwaffenschießen voraus. Das heißt: so lange noch Gäste anstehen, um Schießnachweise zu machen, findet kein Kurzwaffenschießen statt.

Auf dem Kurzwaffenstand darf nur von der 5 m und der 25 m Markierung geschossen werden. Beim Schießen auf 25 m Markierung muss das dafür vorgesehene Schießgestell benutzt werden.

Das Schießen von der 5 m Markierung, mit der Kurzwaffe auf den Laufenden Keiler ist wegen dem Schusswinkel in die Seitenverkleidungen verboten.

 

Flintenstände

Allgemeines

Es darf grundsätzlich nur noch Weicheisenschrot bis 2,6 mm Durchmesser und max. 28g Schrotvorlage verschossen werden!

Er darf nur geschossen werden, wenn eine diensthabende Standaufsicht das Schießen beaufsichtigt und durchführt.

Flinten dürfen nur gebrochen und geöffnet getragen und abgestellt werden.

Selbstladeflinten dürfen nur mit der Mündung nach oben und mit geöffnetem Schloss getragen und abgestellt werden.

Selbstladefinten dürfen nur mit zwei Patronen geladen werden.

Personen die Selbstladeflinten benutzten, haben alle leeren Hülsen wieder aufzusammeln!

Anschlagübungen außerhalb der Schützenstände sind nicht erlaubt.

Nach dem Beenden des Schießens sind die Flinten sofort zu entladen und geöffnet zu tragen und wegzustellen.

 

Trapstand

Das Trapschießen darf nur von den dazu vorgesehenen Ständen (Betonplatten) und nach der DJV – Schießordnung erfolgen.

Teilnehmerzahl 5 Personen plus Aufsicht. Ausnahme 6 Personen.

 

Skeetstand

Das Skeetschießen darf nur auf den vorgesehenen Ständen 1 bis 7 (Betonplatten) und nach der DJV-Schießvorschrift erfolgen.

Beim Skeetschießen sind eine Schutzbrille und evtl. eine Kopfbedeckung zu tragen.

 

Parcoursstand

Beim Parcoursschießen sind eine Schutzbrille und evtl. eine Kopfbedeckung zu tragen.

Das Parcoursschießen darf nur von den dazu vorgesehenen Ständen 1-5 und nach der DJV-Schießvorschrift erfolgen (das Schießen aus dem ,,Tal‘‘ oder von den ,,Hügeln“ ist verboten.)

Wurftauben, die von den jeweiligen Schützenständen 1-5 beschossen werden dürfen, sind mit Buchstaben A, B, C, D, H, I, J, K, oder M auf den Schildern 1-5 ausgewiesen. Auch nur die ausgewiesenen Wurftauben wie zum Beispiel A, B, C, D, H, I, J, und K darf man dann vom jeweiligen Schützenstand 2 aus beschießen.

Alle ,,Hohen Wurftauben“ wie C, J, K dürfen vom Stand 1,2,3 erst über dem Skeet Hochhaus angeschlagen und beschossen werden.

Das Beschießen vom Traptauben vom Skeet/Parcoursstand aus und umgekehrt sowie das Beschießen von nicht getroffenen Wurftauben durch einen anderen Schützen ist verboten.

Es dürfen nur kleine Parcoursrunden geschossen werden (15 Wurftauben keine 30 Wurftauben).

Der Rollhase darf nur von der mittleren Position vom Skeetstand ausgesehen, also Stand von Nr. 4 aus, beschossen werden. Beim Rollhasen Schießen muss eine Schutzbrille getragen werden.

Sollte die diensthabende Standaufsicht sich nicht zumuten den ,,Turm“ hochzufahren und in Betrieb zu nehmen, ist das ok. Es besteht keine Pflicht den Gästen gegenüber alle Wurfanlagen zu öffnen.

 

gez. Henning Setzer
1 Vorsitzender

 

gez. Christian Schauerte
Schießobmann